Die verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben der HOAI entfallen ab Januar 2021. Architekten und Ingenieure behalten aber die Grundlagen für Honorarabrechnungen als verlässlichen Orientierungsrahmen.
Die verbindlichen preisrechtlichen Vorgaben der HOAI entfallen ab Januar 2021. Architekten und Ingenieure behalten aber die Grundlagen für Honorarabrechnungen als verlässlichen Orientierungsrahmen.