Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde und der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde haben keine Eingriffsbefugnisse ggü. einem Bezirksverband. Kontrollorgan ist die Delegiertenversammlung.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde und der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde haben keine Eingriffsbefugnisse ggü. einem Bezirksverband. Kontrollorgan ist die Delegiertenversammlung.